top of page

Geschäftsbedingungen

GESCHÄFTSBEDINGUNGEN CRIPPLE CREEK

ARTIKEL 1. | DEFINITIONEN

  1. Cripple Creek wendet diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an und hat seinen Sitz in Bergentheim.

  2. Website: Die Website von Cripple Creek, über die Hundeschlittenfahrten gebucht werden können, unbeschadet der Möglichkeit, Buchungen über andere Kanäle zu erhalten.

  3. Gegenpartei: die natürliche oder juristische Person, die mit Cripple Creek einen Vertrag abgeschlossen hat oder abzuschließen beabsichtigt.

  4. Besucher: die andere Partei und/oder Person, zu deren Gunsten der Vertrag geschlossen wurde oder zumindest die Hundeschlittenfahrt im Rahmen der mit der anderen Partei geschlossenen Vereinbarung besucht.

  5. Vereinbarung: jede zwischen Cripple Creek und der anderen Partei geschlossene Vereinbarung, in der sich Cripple Creek verpflichtet, Zugang zur Hundeschlittenfahrt zu gewähren und dort zu bleiben.

  6. Fernabsatzvertrag: jeder Vertrag, der zwischen der anderen Partei, die nicht in Ausübung eines Berufs oder Geschäfts handelt, und Cripple Creek im Rahmen eines organisierten Systems für Fernabsatz oder -dienstleistungen geschlossen wird, ohne die gleichzeitige persönliche Anwesenheit der Parteien und wobei bis einschließlich zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ausschließlich ein oder mehrere Fernkommunikationsmittel verwendet werden.

  7. Hundeschlittenfahrt: die öffentliche oder private Veranstaltung, zu der dem Besucher im Rahmen der Vereinbarung Zutritt gewährt wird.

  8. Reservierungsbestätigung: die Eintrittskarte zur Hundeschlittenfahrt, die der anderen Partei im Rahmen des Vertrages ausgehändigt wird.

  9. Schriftlich: Sowohl traditionelle schriftliche Kommunikation als auch Kommunikation per E-Mail.

ARTIKEL 2. | ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes Angebot von Cripple Creek und jeden abgeschlossenen Vertrag.

  2. Von den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann nur schriftlich abgewichen werden. Wenn und soweit das Angebot auf der Website oder Reservierungsbestätigungen von Cripple Creek Daten nennen, die ausdrücklich von den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, gelten die Bestimmungen, die auf der Website oder diesen Reservierungsbestätigungen ausdrücklich angegeben sind. Die Angaben in den Reservierungsbestätigungen gelten als vollständige und korrekte Darstellung des Vertrages.

  3. Die Vernichtung oder Nichtigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Gültigkeit der anderen Bestimmungen. In solchen Fällen treten Cripple Creek und die andere Partei in gegenseitige Beratung, um eine alternative Vereinbarung zum Ersetzen der betroffenen Klausel zu treffen. Zweck und Sinn der ursprünglichen Bestimmung werden dabei so weit wie möglich berücksichtigt.

ARTIKEL 3. | ANGEBOT, ABSCHLUSS UND INHALT DER VEREINBARUNG

  1. Alle Angebote von Cripple Creek sind freibleibend und vorbehaltlich ausreichender Verfügbarkeit für die Durchführung einer Schlittenhundefahrt.

  2. Offensichtliche Irrtümer oder Irrtümer im Angebot von Cripple Creek binden Cripple Creek nicht.

  3. Der Vertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande. Wenn die Annahme der anderen Partei von dem Angebot von Cripple Creek abweicht, kommt der Vertrag nicht gemäß dieser abweichenden Annahme zustande, es sei denn, Cripple Creek gibt etwas anderes an. Die Reservierung einer Hundeschlittenfahrt auf der Website wird von Cripple Creek elektronisch bestätigt, woraufhin der Vertrag zustande kommt. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn die Gegenpartei alle im Angebot genannten Bedingungen erfüllt hat.

  4. Cripple Creek behält sich das Recht vor, Reservierungen für eine Schlittenhundefahrt zu stornieren oder den Zutritt zu verweigern, wenn es aufgrund von Überbuchung oder höherer Gewalt dazu gezwungen ist. Cripple Creek wird die andere Partei so schnell wie möglich über eine solche Stornierung informieren, wodurch die andere Partei in Absprache mit Cripple Creek eine neue Reservierung vornehmen kann.

  5. Die andere Partei, die den Vertrag (auch) im Namen anderer Personen (Besucher) abschließt, haftet für alle Verpflichtungen, die sich aus dem Vertrag für diese Besucher ergeben. Besucher, die nicht als Gegenpartei gelten, haften nur für ihren eigenen Anteil an der Vereinbarung.

  6. Nach der Buchung einer Hundeschlittenfahrt erhält der Vertragspartner eine Reservierungsbestätigung oder die eigentlichen Tickets an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse, sofern nicht anders angegeben.

ARTIKEL 4. | STORNIERUNG DER VEREINBARUNG DURCH CRIPPLE CREEK

  1. Cripple Creek ist berechtigt, den Vertrag nach Vertragsschluss aufzulösen, ohne verpflichtet zu sein, einen weiteren Schadensersatz als in Absatz 3 genannt zu leisten, wenn die maximale Anzahl von Reservierungen in Bezug auf die Schlittenhundefahrt durch die Reservierung unerwartet überschritten wird die andere Partei. Cripple Creek wird die andere Partei so schnell wie möglich über eine solche Auflösung informieren.

  2. Darüber hinaus ist Cripple Creek jederzeit berechtigt, den Vertrag zu kündigen, wenn die Erfüllung des Vertrags ganz oder teilweise unmöglich ist oder durch außergewöhnliche oder unvorhersehbare Umstände erschwert wird, die unabhängig vom Willen von Cripple Creek eintreten und deren Folgen nicht möglich waren trotz aller Vorkehrungen vermieden werden.

  3. Im Falle einer Stornierung gemäß diesem Artikel hat die andere Partei Anspruch auf ein alternatives Angebot.

ARTIKEL 5. | RECHT AUF AUFLÖSUNG UND ÄNDERUNG DER RESERVIERUNG

  1. Cripple Creek kann bestimmen, dass ein Fernabsatzvertrag nach dessen Abschluss von der anderen Partei gekündigt werden kann, ist dazu aber gesetzlich nicht verpflichtet, wenn der Fernabsatzvertrag eine bestimmte Zeit oder einen bestimmten Erfüllungszeitraum vorsieht.

  2. Cripple Creek kann an eine Stornierung besondere Bedingungen knüpfen, auf die im vorherigen Absatz Bezug genommen wird, wie z. B. die Zahlung von Stornierungskosten und die Anwendbarkeit von Stornierungsbedingungen.

  3. Die Absätze 1 und 2 gelten entsprechend für Vertragsänderungen mit der Maßgabe, dass „Kündigung“ „Änderung“ bedeutet.

  4. Sieht der Fernabsatzvertrag keine bestimmte Zeit oder Frist für die Erfüllung vor, besteht kein gesetzliches Auflösungsrecht nach Vertragserfüllung, wenn die Erfüllung mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung der anderen Partei begonnen hat, die nicht in Ausübung von a handelt Beruf oder Unternehmen und diese andere Partei hat erklärt, dass sie auf ihr Auflösungsrecht verzichtet, sobald Cripple Creek die Vereinbarung erfüllt hat.

ARTIKEL 6. | HÖHERE GEWALT

  1. Cripple Creek ist nicht verpflichtet, Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, wenn und solange Cripple Creek daran durch einen Umstand gehindert ist, der ihm nach dem Gesetz, einem Rechtsakt oder allgemein anerkannten Ansichten nicht zuzurechnen ist. Höhere Gewalt kann auch im Falle von Streiks, Feuer, schlechten Wetterbedingungen usw. vorliegen.

  2. Wenn die Situation höherer Gewalt die Erfüllung des Vertrags dauerhaft unmöglich macht, sind die Parteien berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Wenn und soweit die Einhaltung noch möglich ist, hat Cripple Creek das Recht, die Hundeschlittenfahrt auf einen anderen Termin oder Ort zu verlegen, unbeschadet des Rechts von Cripple Creek, die Veranstaltung abzusagen, und unbeschadet der Bestimmungen des folgenden Artikels.

  3. Schäden infolge höherer Gewalt sind niemals ersatzfähig.

ARTIKEL 7. | ABGESAGTE ODER ERNEUT GEPRÃœFTE VERANSTALTUNGEN

  1. Ohne verpflichtet zu sein, einen weiteren Schaden als den von der Gegenpartei für die Schlittenhundereise gezahlten Preis zu ersetzen, ist Cripple Creek berechtigt, die Schlittenhundereise zu stornieren oder auf einen anderen Termin zu verschieben, wenn die Umstände dies zwingend erforderlich machen oder Ort.

  2. Zahlungen für verschobene Hundeschlittenfahrten behalten ihre Gültigkeit für eine eventuelle Ersatz-Hundeschlittenfahrt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.

ARTIKEL 8. | ZUGANG ZU HUNDESCHLITTENFAHRTEN

  1. Jeder Teilnehmer ist versicherungspflichtig, die Teilnahme an einer Tour erfolgt auf eigene Gefahr.

  2. Die Reservierungsbestätigung wird einmalig ausgestellt und berechtigt die Anzahl Personen der Veranstaltung zum Zutritt zur Veranstaltung, sofern nicht anders angegeben.

  3. Für den Zutritt zur Hundeschlittenfahrt gilt ein Mindestalter von 6 Jahren. Etwaige Altersgrenzen sind im Angebot angegeben. Cripple Creek verweigert Personen unter dem erforderlichen Alter den Zutritt zur Hundeschlittenfahrt, es sei denn, das Angebot besagt, dass für den Zutritt eine Erlaubnis von gesetzlichen Vertretern erforderlich ist, und eine solche Erlaubnis wird vorgelegt. Der Besucher kann aufgefordert werden, seinen Ausweis vorzuzeigen, um die erforderliche Altersgrenze zu überprüfen. Die Verweigerung des Zugangs für Personen, die das erforderliche Alter noch nicht erreicht haben, berechtigt nicht zur vollständigen oder teilweisen Auflösung des Vertrags oder zu einer anderen Entschädigung.

  4. Das Betreten des Ortes oder Platzes um oder in der Nähe der Hundeschlittenfahrt erfolgt auf eigene Gefahr des Besuchers.

  5. Der Besucher muss sich rechtzeitig bei der Hundeschlittenfahrt melden, um den Zutritt zu gewährleisten. Das Angebot kann vorsehen, dass sich der Besucher eine bestimmte Zeit vor Beginn der Hundeschlittenfahrt am Ort einfinden muss. Besucher, die sich nicht rechtzeitig zur Hundeschlittenfahrt melden, werden nach Möglichkeit unter von Cripple Creek festzulegenden Auflagen zugelassen. Der Zugriff kann in solchen Fällen jedoch nicht garantiert werden.

  6. Cripple Creek behält sich das Recht vor, den (weiteren) Zugang zur Veranstaltung zu verweigern oder bestimmte Personen von der Veranstaltung zu entfernen, wenn dies nach seiner Ansicht zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit während der Veranstaltung erforderlich ist. Eine solche Situation kann unter anderem entstehen, wenn ein Besucher nach Ansicht von Cripple Creek ein Kleidungsstück, Texte oder Zeichen trägt oder mit sich führt, die nach Ansicht von Cripple Creek anstößig, diskriminierend, beleidigend oder kann für andere Besucher Aggressionen oder Unruhe hervorrufen. Der Besucher, dem der (weitere) Zutritt zur Veranstaltung verweigert oder von der Veranstaltung entfernt wurde, hat keinen Anspruch auf Rückerstattung, Zahlungserlass oder Schadensersatz.

ARTIKEL 9. | VERBOTENE GEGENSTÄNDE UND HANDLUNGEN WÄHREND HUNDESCHLITTENFAHRTEN

  1. Für jede Hundeschlittenfahrt können hinsichtlich verbotener Gegenstände und Handlungen besondere Regelungen gelten, die bei Vertragsabschluss oder vor Ort bekannt gegeben werden. Der Besucher ist verpflichtet, diese Regeln und/oder deren Änderungen einzuhalten.

  2. Während der Hundeschlittenfahrt ist es dem Besucher nicht gestattet, alkoholische Getränke sowie Drogen, Glaswaren, Aerosoldosen, Feuerwerkskörper, Waffen oder andere gefährliche Gegenstände mitzuführen. Diese Gegenstände können beschlagnahmt werden.

  3. Cripple Creek behält sich das Recht vor, den Besucher vor der Hundeschlittenfahrt zu durchsuchen. Verweigert der Besucher dies, kann ihm der Zutritt zur Hundeschlittenfahrt verweigert werden, ohne Anspruch auf Rückerstattung von Geldern.

  4. Die Registrierung der Schlittenhundefahrt zu beruflichen und/oder kommerziellen Zwecken ohne die ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von Cripple Creek in irgendeiner Form, einschließlich Fotografieren, Filmen und Anfertigen von Audio- und/oder Videoaufnahmen, ist ebenso wie jeder Nachdruck und/oder Vervielfältigung aus Programmheft (Heft), Plakaten und anderen Drucksachen.

  5. Dem Besucher ist es nicht gestattet, während der Aktivität und in der Nähe der Hunde zu rauchen

  6. Einem Besucher, der gegen die in diesem Artikel genannten Verbote verstößt, kann der (weitere) Zugang verweigert werden, ohne Anspruch auf vollständige oder teilweise Rückerstattung des Kaufpreises der Buchung zu erheben.

  7. Wenn Cripple Creek ein Schaden entsteht, weil der Besucher seinen Verpflichtungen aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht nachkommt, wird dieser Schaden von der anderen Partei oder dem Besucher getragen.

ARTIKEL 10. | HAUS- UND AUFTRAGSREGELN

  1. Für jede Hundeschlittenfahrt können besondere Regelungen hinsichtlich Ordnungs- und Hausordnung gelten, die bei Vertragsabschluss oder vor Ort bekannt gegeben werden.

  2. Der Besucher ist verpflichtet, die Verordnungen, Hausordnung und/oder deren Änderungen einzuhalten und den Anweisungen von Cripple Creek, Ausbildern, Aufsichtspersonen, sonstigem Dienstpersonal, Feuerwehr, Polizei und anderen autorisierten Personen oder Behörden Folge zu leisten.

  3. Im Falle eines Verstoßes gegen die Bestimmungen des vorstehenden Absatzes ist Cripple Creek berechtigt, den Besucher unverzüglich vom Schlittenhundeausflugsort zu verweisen. Der Besucher, dem der (weitere) Zutritt zur Schlittenhundefahrt verweigert oder von der Schlittenhundefahrt entfernt wurde, hat keinen Anspruch auf Rückerstattung, Zahlungserlass oder Schadensersatz.

ARTIKEL 11. | BILD- UND TONAUFNAHME

  1. Cripple Creek ist jederzeit berechtigt, Bild- und/oder Tonaufnahmen von der Hundeschlittenfahrt und den dort anwesenden Besuchern anzufertigen. Diese Aufzeichnungen dürfen von Cripple Creek in jeglicher Form und mit jeglichen Mitteln vervielfältigt und/oder veröffentlicht werden. Mit dem Betreten des Ortes der Hundeschlittenfahrt erteilt der Besucher die uneingeschränkte Erlaubnis, die hier genannten Aufnahmen zu machen und sie in irgendeiner Form und Weise zu bearbeiten, zu veröffentlichen und zu verwerten, ohne dass dem Besucher ein Anspruch auf Entschädigung durch Cripple zusteht. Bach.

  2. Der Besucher verzichtet hiermit unwiderruflich auf jegliches Interesse, das er an den im vorstehenden Absatz genannten Aufzeichnungen haben könnte. Soweit dem Besucher diesbezüglich Leistungs- und/oder Urheber- und/oder Bildnisrechte zustehen, überträgt er diese Rechte uneingeschränkt an Cripple Creek.

ARTIKEL 12. | PREISE UND ZAHLUNGEN

  1. Der Gesamtpreis der Dienstleistungen, einschließlich Steuern und sonstiger Kosten, wird spätestens bei Vertragsabschluss angegeben. Nicht als sonstige Kosten gelten Kosten, die nicht untrennbar mit der angebotenen Leistung verbunden sind, wie etwa die Kosten für zusätzliche Leistungen, die von Cripple Creek oder Dritten auf Wunsch des Besuchers erbracht werden.

  2. Die Gegenpartei oder der Besucher ist verpflichtet, die ihm in Rechnung gestellten zusätzlichen Kosten zu zahlen, wenn aufgrund eines Umstands, der ihm zuzurechnen ist, die Ausführung des Vertrags in irgendeiner Weise abgewichen ist.

  3. Die Zahlung des vereinbarten Preises erfolgt durch elektronische Vorauszahlung auf der Website oder Vorauszahlung vor Ort, sofern nicht anders angegeben. Im Falle einer Vorauszahlung ist Cripple Creek nicht verpflichtet, den Vertrag auszuführen, bis die Vorauszahlung vollständig geleistet wurde.

  4. Wenn die Zahlung nicht rechtzeitig erfolgt, gerät die andere Partei von Rechts wegen in Verzug und Cripple Creek ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, unbeschadet seines Rechts, Erfüllung des Vertrags zu verlangen.

  5. Alle angemessenen Kosten für die Zahlung fälliger Zahlungen werden von der anderen Partei getragen. Die außergerichtlichen Kosten werden nach dem Inkassokostengesetz berechnet.

ARTIKEL 13. | HAFTUNG

  1. Die Haftung von Cripple Creek besteht nur in dem in diesen Geschäftsbedingungen vorgesehenen Umfang und der Schaden ist Cripple Creek zuzurechnen. Das Vorstehende gilt unbeschadet der gesetzlichen Rechte von Cripple Creek.

  2. Cripple Creek wird sich bemühen, das Programm der Hundeschlittenfahrt so weit wie möglich gemäß dem angekündigten Zeitplan durchzuführen. Cripple Creek haftet jedoch nicht für Abweichungen von diesem Zeitplan. Darüber hinaus haftet Cripple Creek nicht für den Inhalt und die Art und Weise der Durchführung des Hundeschlittenfahrtprogramms, ausdrücklich einschließlich der Länge des Programms.

  3. Sollte Cripple Creek trotz der Bestimmungen der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Schäden haftbar sein, ist diese Haftung in jedem Fall auf den Rechnungswert der Vereinbarung oder zumindest auf den Teil der Vereinbarung beschränkt, auf den sich diese beziehen Die Haftung von Cripple Creek betrifft.

  4. Cripple Creek kann niemals für indirekte Schäden und Schäden infolge von Tod, Verletzung, Unfall, Verletzung, Verlust, Beschädigung oder Diebstahl haftbar gemacht werden, die dem Besucher während oder infolge eines Besuchs der Veranstaltung entstehen.

  5. Cripple Creek übernimmt keine Haftung für den Kauf und die Lieferung von Buchungen, die nicht von oder im Namen von Cripple Creek vorgenommen wurden, noch für Reservierungen, die, ob auf Wunsch der anderen Partei oder nicht, von Cripple Creek nicht vollständig abgeschlossen wurden und wo ein Dritter direkt beteiligt sein kann oder nicht.

  6. Vorbehaltlich der sonstigen Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen beträgt die Verjährungsfrist für alle Ansprüche und Einwendungen gegen Cripple Creek ein Jahr.

ARTIKEL 14. | HAFTUNG DER ANDEREN PARTEI

  1. Cripple Creek kann Besuchern während Hundeschlittenfahrten Gegenstände ausleihen. Der Besucher garantiert, dass er diese Gegenstände nur für den den Gegenständen zugewiesenen Zweck, für den Zweck, für den sie ihm zur Verfügung gestellt wurden, verwendet und diese Gegenstände als sorgsamer Benutzer behandelt.

  2. Bei Diebstahl, Verlust oder Missbrauch von dem Besucher von Cripple Creek ausgeliehenen Gegenständen wird Cripple Creek Anzeige bei der Polizei erstatten.

  3. Alle Schäden, die dem Besucher an Gegenständen von Cripple Creek zuzurechnen sind, sowohl Leihgaben als auch andere Gegenstände von Cripple Creek, werden von der anderen Partei getragen, unbeschadet des Rechts von Cripple Creek, den Besucher aufgrund gesetzlicher Haftung haftbar zu machen .

  4. Als zurechenbarer Schaden im Sinne dieses Artikels gelten auch Schäden, die durch Nichtbefolgung, verspätete Befolgung oder unsachgemäße Befolgung der Anweisungen von Cripple Creek, Ausbildern, Vorgesetzten oder anderem diensthabenden Personal verursacht wurden, sowie Schäden, die durch verursacht wurden die Verwendung von Waren oder Handlungen, die nach Artikel 9 verboten sind.

  5. Der Besucher stellt Cripple Creek von allen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit Schäden Dritter frei, die dem Besucher zuzurechnen sind.

ARTIKEL 15. | BESCHWERDEN

  1. Beschwerden über die Durchführung des Vertrags müssen Cripple Creek schriftlich innerhalb einer angemessenen Frist, nachdem die andere Partei die Mängel entdeckt hat, vollständig und klar beschrieben eingereicht werden.

  2. Bei Cripple Creek eingereichte Beschwerden werden innerhalb von vierzehn Tagen nach Erhalt beantwortet. Wenn eine Beschwerde eine längere Bearbeitungszeit erfordert, erfolgt eine Antwort innerhalb von vierzehn Tagen mit einer Eingangsbestätigung und einem Hinweis darauf, wann die Gegenpartei mit einer ausführlicheren Antwort rechnen kann.

ARTIKEL 16. | DATENSCHUTZERKLÄRUNG

Cripple Creek respektiert die Privatsphäre aller Benutzer seiner Website und stellt sicher, dass die von Ihnen bereitgestellten personenbezogenen Daten vertraulich und in Ãœbereinstimmung mit der DSGVO behandelt werden. Indem Sie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustimmen, stimmen Sie automatisch unserer Datenschutzerklärung zu. Weitere Informationen finden Sie untercripplecreek.nl/privacybeleid 

ARTIKEL 17. | SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  1. Auf alle Vereinbarungen und alle sich daraus ergebenden Rechtsbeziehungen zwischen der Gegenpartei oder dem Besucher und Cripple Creek findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung.

  2. Bevor die Gerichte angerufen werden, sind die Parteien verpflichtet, alle Anstrengungen zu unternehmen, um den Streit in gegenseitiger Absprache beizulegen.

  3. Sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften etwas anderes vorschreiben, ist für Streitigkeiten ausschließlich das zuständige Gericht im Bezirk Cripple Creek zuständig.
    In allen Fällen, die nicht in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehen sind, entscheidet die Geschäftsführung von Cripple Creek.

bottom of page